Nordrhein-Westfalen

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Einschulung und Grundschulzeit

Ab dem 1. August wird in Nordrhein-Westfalen jedes Kind schulpfichtig, das bis zum 30. September desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollendet hat. Alle Kinder, die am oder nach dem 1. Oktober sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Sie können jedoch auf Antrag bereits eingeschult werden.

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für die weiterführende Schulform ihres Kindes. Mit dieser ausführlich begründeten Empfehlung soll den Eltern geholfen werden, die richtige weiterführende Schulform für ihr Kind zu wählen. Sie ist eine Hilfestellung, für die Erziehungsberechtigten jedoch nicht bindend. Die Eltern können nun ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Dort wird entschieden, ob das Kind aufgenommen wird.

Weiterführende Schulen

Im NRW-Schulsystem gibt es folgende weiterführende Schulen:

  • die Hauptschule
  • die Realschule
  • die Sekundarschule (in einigen Städten ersetzt die Sekundarschule einige Haupt- und Realschulen)
  • die Gesamtschule
  • das Gymnasium
  • Privatschulen mit unterschiedlichen pädagogischen Hintergründen

Zielsetzungen bei den Schulformen

Die Hauptschule bietet eine grundlegende allgemeine Bildung, die auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler sowie eine deutliche Stärkung der Basiskompetenzen aller Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik stehen im Mittelpunkt der Hauptschule. Besondere Bedeutung erhält die Sprachbildung, das heißt die Förderung sowohl in der Unterrichtssprache Deutsch als auch in der jeweiligen Herkunftssprache.

Die Realschule bietet eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Mit Blick auf eine Berufsausbildung werden berufsorientierende Inhalte in allen Fächern berücksichtigt.

Das Gymnasium bietet eine vertiefte allgemeine Bildung, die sowohl für ein Hochschulstudium als auch für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.

Die Gesamtschule ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I und II führen. Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt.

Die Sekundarschule ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die mit oder ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen.

In Nordrhein-Westfalen können folgende Schulabschlüsse erworben werden: 

  1. Hauptschulabschluss (nach Klasse 9 und nach Klasse 10)
  2. Mittlere Reife, Fachoberschulreife (FOR) ( Mittlerer Schulabschluss/ Realschulabschluss)
  3. Fachhochschulreife
  4. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)


Es existieren verschiedene Wege, die obenstehenden Abschlüsse zu erwerben:  

1. Hauptschulabschluss

Der Hauptschulabschluss in Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage für alle weiterbildenden Abschlüsse, berechtigt zum Besuch der Berufsschule und ist Grundvoraussetzung für nahezu alle Ausbildungen. Er wird automatisch nach Abschluss des 9. Schuljahres ohne zentrales Abschlussverfahren an der Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sekundarschule oder Gesamtschule erlangt.

Eine Besonderheit an den Hauptschulen ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird:

  • ƒKlasse 10 Typ A
  • ƒKlasse 10 Typ B

Diese Differenzierung nach Anforderungsebenen kann auch innerhalb einer Klasse vorgenommen werden.

Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums oder der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg. In Nordrhein-Westfalen besteht eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht. Die  Schüler müssen nach dem Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 (wenn bis dahin kein Schuljahr wiederholt werden musste) verbindlich die 10. Klasse besuchen.

Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und Klasse 10 kann an der Hauptschule, der Realschule, dem Gymnasium oder der Sekundarschule erworben werden.
Wer zudem die Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss beendet hat, hat die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss an der Berufsfachschule oder der Berufsschule (Bildungsangebote des Berufskollegs) sowie an Abendschulen oder Weiterbildungskollegs zu erlangen. An der Berufsschule (als Bildungsangebot des Berufskollegs) wird bei Berufsschulabschluss gleichzeitig der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A vergeben.

Der Hauptschulabschluss im Rahmen der Externenprüfung

Der Hauptschulabschluss in Nordrhein-Westfalen kann auch im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden. Die Externenprüfung, auch Nichtschülerprüfung genannt, ermöglicht den Erwerb eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule. Hierbei muss jedoch die Regelschulzeit, also die zehnjährige Schulpflicht, erfüllt und der angestrebte Abschluss darf noch nicht erreicht sein.

Bei der Externenprüfung nehmen die Prüflinge für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 an den Zentralen Prüfungen teil, die vom Ministerium an Schulen abgenommen werden.
Die drei schriftlichen Prüfungen  umfassen je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auf Antrag kann das Fach Englisch durch ein anderes Fach nach Wahl (Geschichte/Politik, Biologie, Physik, Chemie, Erdkunde, Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport) ersetzt werden. 

Die fünf mündlichen Prüfungen  umfassen die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Ebenso muss ein Fach aus Biologie, Physik und Chemie sowie ein Fach aus Erdkunde, Geschichte/Politik, Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre und Sport gewählt werden.

Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten und die mündlichen Prüfungsleistungen gehen zu gleichen Teilen in die Endnote ein. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erreicht wurden oder wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach mangelhaft (Note 5) sind und diese Minderleistung durch eine mindestens befriedigende Leistung (Note 3) in einem anderen Fach ausgeglichen wird.
Eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach kann nur durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen schriftlichen Fach ausgeglichen werden.
Möglichkeiten, sich auf die externe Prüfung für den Hauptschulabschluss vorzubereiten, bestehen für Interessenten an der Volkshochschule, an Privatschulen oder an ähnlichen privaten Bildungseinrichtungen.

2. Mittlere Reife (Fachoberschulreife (FOR) / Mittlerer Schulabschluss/ Realschulabschluss)

Die Mittlere Reife ist die Voraussetzung, um Schulformen der Sekundarstufe II (Gymnasien, gymnasiale Oberstufen an Gesamtschulen, berufsbildenden Schulen sowie Abendschulen und Kollegs) besuchen zu können. Zudem berechtigt der Abschluss den Beginn einer Ausbildung. 
Die Mittlere Reife kann in Nordrhein-Westfalen an der Haupt-, der Real-, der Gesamt-, der Sekundar-  und Berufsschule sowie  dem Gymnasiumoder auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden.
An Hauptschulen erwerben die Schüler mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ B die Mittlere Reife. An der Real-, der Sekundar und der Gesamtschule sowie am  Gymnasium wird die Mittlere Reife (Fachoberschulreife) ebenfalls nach Klasse 10 erworben. An der Realschule und der Gesamtschule wird dabei zwischen Fachoberschulreife ohne Qualifikation (FOR) und Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ) unterschieden. Wenn in allen Fächern mindestens die Note 3 erreicht wurde, wird auf dem Zeugnis ein Qualifikationsvermerk gemacht, welcher zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Am Gymnasium erwirbt man die Mittlere Reife automatisch bei Versetzung in die 11. Klasse. Die Berufsschule (als Bildungsangebot des Berufskollegs) ermöglicht bei Berufsschulabschluss ebenfalls den Erwerb der Fachoberschulreife, wenn ein Notendurchschnitt der Note 3 erreicht und ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

Die Mittlere Reife als Externenprüfung

Die Mittlere Reife kann auch auf dem zweiten Bildungsweg, z.B. an Abendschulen, Weiterbildungskollegs oder Berufskollegs erlangt werden. Voraussetzung hierfür ist zumeist der Hauptschulabschluss. Wer die Schule nach Klasse 9 oder 10 (Schulplicht) ohne Schulabschluss verlassen hat, hat die Möglichkeit, seine Mittlere Reife extern nachzuholen. 
Die Externenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die vier schriftlichen Prüfungen  umfassen je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und eine Arbeit in einem weiteren Fach nach Wahl (Geschichte, Biologie, Physik, Chemie, Technik, Erdkunde, Politik, Sozialwissenschaften, Französisch, Niederländisch, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre oder Sport).
Die Prüflinge nehmen in Deutsch, Mathematik und Englisch an zentralen Prüfungen teil.
Die sechs mündlichen Prüfungen  umfassen die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte sowie eines der vier Fächer Biologie, Physik, Chemie oder Technik  und ein weiteres Fach (Erdkunde, Politik, Sozialwissenschaften, Französisch, Niederländisch, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport oder ein weiteres der Fächer Biologie, Physik, Chemie, Technik).

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erreicht wurden oder die Leistungen in nicht mehr als einem Fach mangelhaft (Note 5) sind und das mangelhafte Ergebnis  durch eine mindestens befriedigende Leistung (Note 3) in einem anderen Fach ausgeglichen wird. Eine mangelhafte Leistung in einem schriftlichen Fach kann nur durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen schriftlichen Fach ausgeglichen werden.
Zur Vorbereitung auf die Externenprüfung für die Mittlere Reife stehen in Nordrhein-Westfalen Volkshochschulen, Privatschulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum externen Mittleren Schulabschluss an einer Mittelschule und zur Vorbereitung bieten wir an folgenden Standorten:
Mittlere Reife nachholen in Düsseldorf
 

3. Fachhochschulreife (Fachabitur)

Die Fachhochschulreife ist ein Bildungsabschluss, der zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt und kann in Nordrhein-Westfalen an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, an Berufskollegs, Abendschulen. Volkshochschulen und Privatschulen erworben werden.

Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach dem Abschluss der 11. Klasse mit Versetzung in die 12. Klasse am Gymnasium, der Gesamtschule oder am Berufskolleg nach Abschluss des Bildungsgangs „ zweijährige höhere Berufsfachschule“. Der praktische Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule. 
Liegt der schulische Teil der Fachhochschulreife vor, wird die für ein Fachhochschulstudium notwendige Fachhochschulreife zuerkannt, wenn entweder nach der Klasse 11 eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen oder wenn nach der Klasse 12 ein einjähriges, gelenktes Praktikum absolviert wird. 

Die Fachhochschulreife als Externenprüfung

In Nordrhein-Westfalen besteht zudem die Möglichkeit, die Fachhochschulreife (schulischer Teil) als externer Bewerber abzulegen. Dies ist für Bewerber möglich, welche die Fachhochschulreife nicht besitzen und die Mittlere Reife nachweisen können. Zudem muss eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung nachgewiesen werden und in dem der Prüfung vorausgegangenen Schuljahr darf keine Bildungseinrichtung besucht worden sein, die zur Fachhochschulreife führt.

Die Externenprüfung bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.Die schriftlichen (Abkürzung: s) und mündlichen (Abkürzung: m) Prüfungen umfassen bis zu drei Fächer des beruflichen Schwerpunktes (s und m) sowie Mathematik (s und m), Physik oder Chemie oder Biologie (m), Informatik oder Wirtschaftsinformatik (m), Wirtschaftslehre (außer in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) (s und m), Englisch (s und m), Deutsch/Kommunikation (s und m), Sport/Gesundheitsförderung (m), Politik/Gesellschaftslehre (m) oder Religionslehre (muss getrennt beantragt werden, da es im Schulverlauf abgewählt werden kann). 
Die mündlichen Prüfungen werden vom allgemeinen Prüfungsausschuss festgesetzt. Nicht ausreichende Ergebnisse in der schriftlichen Prüfung werden mündlich überprüft, sofern die Prüfung insgesamt noch bestanden werden kann.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Noten (Note 4) erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft (Note 5) sind und durch eine mindestens befriedigende Leistung (Note 3) in einem anderen Fach ausgeglichen werden kann. Eine Nachprüfung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Vorbereitungskurse für die Externenprüfung zur Fachhochschulreife bieten in Nordrhein-Westfalen Volkshochschulen, Privatschulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen an.

Fachgebundene Hochschulreife

Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein Bildungsabschluss, der zum Studium an allen Fachhochschulen sowie zu bestimmten Studiengängen an Universitäten berechtigt. Sie berechtigt jedoch nur zum Studium der auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen Studiengänge.

Die Fachgebundene Hochschulreife kann in Nordrhein-Westfalen nur an Berufskollegs (Fachoberschule Klasse 13) erworben werden. Die Unterschiede zum Abitur sind spezifischere Fachkenntnisse, allerdings werden Kenntnisse von nur einer Fremdsprache vorausgesetzt.

Die Prüfung zur Fachgebundenen Hochschulreife gleicht der Abiturprüfung. Schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch und in dem gewählten Schwerpunktbereich sowie eine mündliche Prüfung muss zur Erlangung der Fachgebundenen Hochschulreife abgelegt werden. Voraussetzung ist zudem die Mittlere Reife oder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder fünf Jahre Berufserfahrung.
Eine Externenprüfung für die Fachgebundene Hochschulreife wird in Nordrhein-Westfalen nicht angeboten.

4. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Allgemeine Hochschulreife ist der höchste Schulabschluss in Deutschland. Damit wird eine uneingeschränkte Studierfähigkeit nachgewiesen. Sie berechtigt zum Studium aller Fächer an sämtlichen Hochschulen in Deutschland und erleichtert den Zugang zu vielen Berufsausbildungen. Neben beruflichen Perspektiven wird zudem auch eine fundierte Allgemeinbildung erworben.

Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwirbt man in der Regel mit der bestandenen Abiturprüfung nach der 12. Klasse an Gymnasien oder nach der 13. Klasse an Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe. Alternativ kann die allgemeine Hochschulreife auch an Berufskollegs (berufliches Gymnasium und Fachoberschule) oder Abendschulen erworben werden.

Die Abschlussprüfungen für die Allgemeine Hochschulreife finden mit den zentralen schriftlichen Prüfungen in allen schriftlichen Prüfungsfächern statt. Die Prüfungsaufgaben bauen auf den Inhalt der jeweils gültigen Lehrpläne auf. Grundlage der Abiturprüfung ist der Unterricht in den Jahrgangsstufen 11 und 12 (sowie Jahrgangsstufe 13 an Gesamtschulen). Die Abiturprüfung besteht aus vier Prüfungsfächern. Davon sind drei schriftlich und eine mündlich. Darunter sind zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau – die sogenannten Leistungskurse – und zwei Grundkurse.

In die Abiturnote fließen nicht nur die Note der Abiturprüfung ein, sondern auch die der Qualifikationsjahre (11. und 12. Klasse). Leistungskursnoten gehen dabei mit einer stärkeren Gewichtung ein als Grundkursnoten. Das Abitur erhält der Prüfling bei einem Notendurchschnitt von mindestens 4,0.

Das Abitur als Externenprüfung

Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife kann in Nordrhein-Westfalen zudem als zweiter Bildungsweg die Externenprüfung abgelegt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass im vorausgegangenen Jahr keine andere zur Allgemeinen Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht wurde. Zudem muss der Prüfling im Kalenderhalbjahr der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sein.

Die externe Abiturprüfung beinhaltet zwei Prüfungsteile mit insgesamt acht Prüfungsfächern. Im ersten Teil wird der Prüfling in vier Fächer schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft. Im zweiten Teil werden die vier weiteren Fächer nur mündlich geprüft. Die vier mündlichen Prüfungen erfolgen nur, wenn die vier schriftlichen Prüfungen zu Anfang bestanden wurden.
Mögliche Prüfungsfächer sind aus dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Kunst, Latein, Musik, Niederländisch, Russisch, Spanisch.
Aus dem gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Erdkunde, Erziehungswissenschaft, Geschichte, Philosophie, Psychologie, Recht, Sozialwissenschaften und aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Mathematik, Physik, Technik.

Der Prüfling wählt aus all diesen Fächern acht für die Abiturprüfung aus. Unter den gewählten Fächern müssen sich die Fächer Deutsch, Geschichte, Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach (Physik, Biologie oder Chemie) und zwei Fremdsprachen befinden.

In allen acht Fächern werden Noten nach einem Punktesystem vergeben: 

  • 13-15 Punkte - sehr gut (Note 1);
  • 10 -11 Punkte - gut (Note 2);
  • 7 – 9 Punkte - befriedigend (Note 3);
  • 4 – 6 Punkte - ausreichend (Note 4);
  • 1-2 Punkte - mangelhaft (Note 5);
  • 0 Punkte - ungenügend (Note 6)

Die Noten in den schriftlichen Leistungsfächern werden mit 13, in den anderen schriftlichen Fächern mit neun und die Noten für die mündlichen Fächer werden mit vier multipliziert. Somit können insgesamt in der Abiturprüfung 900 Punkte erreicht werden: 660 im ersten schriftlichen Teil und 240 im zweiten (mündlichen) Teil. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 220 Punkte erreicht sind, höchstens zwei Fächer schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet sind, kein Fach mit ungenügend (0 Punkte) bewertet ist und in den beiden Leistungsfächern insgesamt mindestens 130 Punkte erreicht werden. Der zweite mündliche Teil ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht sind, höchstens zwei Fächer schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet sind und kein Fach mit ungenügend (0 Punkte) abgeschlossen ist. Die Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile bestanden wurden und höchstens drei Fächer schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet worden sind. 
Die Vorbereitung auf die Externenprüfung für die allgemeine Hochschulreife kann selbstständig oder durch Vorbereitungskurse an Privatschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen erfolgen.
Weitere offizielle Informationen erhalten Sie über das Kultusministerium NRW unter http://www.schulministerium.nrw.de/
Folgende Broschüre gibt zudem eine sehr gute Übersicht über die Schulformen und die Schulabschlüsse:
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw/die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern/901

Weitere Informationen zur externen Allgemeinen Hochschulreife und zur Vorbereitung bieten wir an folgenden Standorten:
Abitur nachholen in Düsseldorf
 

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