Hessen

Das Schulsystem in Hessen

Alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, müssen die Grundschule besuchen. Deren Schulpflicht beginnt am 1. August eines Jahres. Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. Jüngere Kinder, die nach dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Die Entscheidung, ob die Kinder aufgenommen werden, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Hessen folgende weiterführenden Schulen an: 

  • die Hauptschule
  • die Realschule
  • die Mittelstufenschule
  • die kooperative und die integrierte Gesamtschule und
  • das Gymnasium

Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben neben der Beschulung im inklusiven Unterricht die Möglichkeit, Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten zu besuchen. 

Die Wahl einer weiterführenden Schule entscheiden in Hessen die Eltern: Im Februar laden die Grundschullehrer*innen die Eltern zu Beratungsgesprächen ein. Die Eltern erhalten Antragsformulare, die sie ausfüllen und in der Grundschule abgeben müssen. Sie können darauf bis zu drei Wünsche für weiterführende Schulen angeben. Bis etwa Mitte März finden in den Grundschulen die Klassenkonferenzen über die Empfehlung für den Bildungsgang statt, also die Schulform. An diese Empfehlung sind die Eltern jedoch nicht gebunden, auch wenn der Elternwunsch und Empfehlung der Lehrer*innenkonferenz nicht übereinstimmen. 

An den unterschiedlichen Schulen können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Es existieren verschiedene Wege, die obenstehenden Abschlüsse zu erwerben.

Hauptschulabschluss

Der Hauptschulabschluss kann an der Hauptschule, an der Mittelstufenschule sowie an Gesamtschulen erworben werden. An der Hauptschule erhält ein*e Schüler*in den Hauptschulabschluss durch das Abschlussverfahren in Klasse 9. Dieses besteht aus zwei Teilen: den zentralen Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls der ersten Fremdsprache sowie einer Projektprüfung. 
Entscheidend für die Abschlussvergabe am Ende der Jahrgangsstufe 9 sind nicht allein die Prüfungsergebnisse; besonderes Gewicht wird vielmehr auf die Leistungen gelegt, die im Unterricht aller Fächer erbracht wurden. Gute Leistungen werden durch die Erteilung eines qualifizierenden Hauptschulabschlusses deutlich gemacht (zusätzliche Teilnahme an den zentralen Abschlussarbeiten im Fach Englisch und eine Gesamtleistung von mindestens 2,9). Dieses Verfahren gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse.
Der Hauptschulabschluss kann ebenso an einer Mittelstufenschule erlangt werden: Nach einer dreijährigen Aufbaustufe (Jahrgangsstufen 5 bis 7) erfolgt der Übergang in einen praxisorientierten oder einen mittleren Bildungsgang. Der praxisorientierte Bildungsgang führt am Ende des 9. Schuljahres zum Hauptschulabschluss (der mittlere Bildungsgang am Ende des 10. Schuljahres zum Realschulabschluss). 
Eine Gesamtschule fasst verschiedene Bildungsgänge in einer Schule zusammen: die Hauptschule, die Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs. Alle Abschlüsse, die in diesen einzelnen Bildungsgängen vergeben werden, können von den Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule erworben werden, somit auch der Hautschulabschluss.
Den Hauptschulabschluss kann in Hessen auch ein*e externe*r Bewerber*in ablegen, ohne im Vorfeld eine staatliche oder staatlich genehmigte Schule besucht zu haben.

Realschulabschluss (Mittlere Reife)

Der Bildungsgang Realschule kann an Realschulen, an verbundenen Haupt- und Realschulen, an Mittelstufenschulen sowie an Gesamtschulen absolviert werden. 
Der Realschulabschluss an einer Realschule ist durch das Abschlussverfahren in der Jahrgangsstufe 10 zu erreichen. Dieses besteht aus zwei Teilen: den zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik und in der ersten Fremdsprache sowie aus einer Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung. Dieses Verfahren gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtleistung mindestens der Note „ausreichend“ entspricht und außerdem die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden. Bei der Berechnung der Gesamtleistungen werden nicht nur die Prüfungsergebnisse, sondern auch die zuvor im Unterricht erbrachten Leistungen berücksichtigt. Der Realschulabschluss (mittlerer Abschluss) bietet den Einstieg in eine duale Ausbildung und berechtigt je nach Leistung auch zum Übergang in weiterführende Schulen. 
An Mittelstufenschulen kann der mittlere Bildungsgang am Ende des 10. Schuljahres nach einer dreijährigen Aufbaustufe (Jahrgangsstufen 5 bis 7) zum Realschulabschluss führen. 
Ebenso besteht die Möglichkeit, an einer zweijährigen Berufsfachschule eine Abschlussprüfung abzulegen, die bei Bestehen dem Mittleren Abschluss gleichwertig ist. 
Eine weitere Möglichkeit, den Realschulabschluss zu absolvieren ist die Nichtschülerprüfung: Hat man die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne einen Schulabschluss oder mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen, kann man sich auf die Externenprüfung als „Nicht-Schüler“ oder „Schulfremder“ (externe*r Bewerber*in) durch Vorbereitungskurse an einer Privatschule, an einem Bildungsinstitut oder ähnlichen Einrichtungen vorbereiten und anschließend die Mittlere Reife ablegen.

Weitere Informationen zur externen Mittleren Reife und zur Vorbereitung bieten wir am folgenden Standort:
Mittlere Reife in Frankfurt

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ist ein studienqualifizierender Abschluss und kann an einer Fachoberschule (FOS) erreicht werden. Die Fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fächer an Fachhochschulen. Das besondere Merkmal der Fachoberschule ist die Verzahnung einer praktischen Ausbildung mit einer theoretisch orientierten Bildung. Die Fachoberschule baut auf einem Mittleren Abschluss auf und ist nach Fachrichtungen und beruflichen Schwerpunkten differenziert. 
Die in Fachrichtungen ausgerichtete Fachoberschule schließt in der Regel nach zwei Jahren mit der Fachhochschulreife ab. Um an einer Fachoberschule aufgenommen zu werden, darf im Abschlusszeugnis des Realschulabschlusses maximal in einem Hauptfach die Note „ausreichend“ stehen. In den anderen Hauptfächern muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt der Nebenfächer muss mindestens 2,9 betragen. Verfügt man über eine abgeschlossene Berufsausbildung, kann die Fachoberschule in Hessen auf ein Jahr verkürzt werden.

Allgemeine Hochschulreife

Das Abitur ist ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten. Die allgemeine Hochschulreife kann an den Gymnasien nach acht Jahren (G8) bzw. nach neun Jahren (G9) nach Bestehen der Abiturprüfung erreicht werden. Der gymnasiale Bildungsgang umfasst in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 5 bis 10, an die sich eine dreijährige Oberstufe (Sekundarstufe II) anschließt und kann auch an integrierten und kooperativen (schulformbezogenen) Gesamtschulen absolviert werden. 

Es besteht ebenso die Möglichkeit, das Abitur mittelseiner Schulfremdenprüfung zu absolvieren. Einige Abiturfächer sind Pflicht und müssen in jedem Fall gewählt werden. Vier Fächer werden schriftlich geprüft: Mathematik, Deutsch, Fremdsprache oder Naturwissenschaft, Geschichte oder Politik & Wirtschaft. Davon sind zwei auf Leistungskursniveau zu absolvieren, wovon ein Fach eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein muss. Eine zweite Fremdsprache ist ebenso Pflicht. Des Weiteren sind in vier Fächern mündliche Prüfung abzulegen. Unter den insgesamt acht Prüfungsfächern müssen zwei Fremdsprachen, eine Naturwissenschaft und eine Gesellschaftswissenschaft sein.
Bei einem privaten Bildungsinstitut wie etwa der Privatakademie oder anderen Bildungsträgern kann man sich gezielt auf die Abiturprüfung für Nichtschüler (Schulfremdenprüfung) vorbereiten.

Weitere Informationen zur externen Allgemeinen Hochschulreife und zur Vorbereitung bieten wir am folgenden Standort:
Abitur nachholen in Frankfurt

Um zu der Schulfremdenprüfung zur Allgemeinen Hochschulreife zugelassen zu werden, muss der Realschulabschluss vorliegen. Falls dieser noch nicht vorhanden ist, kann er ebenfalls in einer  Schulfremdenprüfung nachgeholt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere offizielle Informationen erhalten Sie über die Website des hessischen Kultusministeriums unter https://kultusministerium.hessen.de/schule/schulformen

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